|
 |
Es gibt immer wieder neue gesetzliche Bestimmungen die viele
Umstellungen und Änderungen für Ihr Unternehmen mit sich
bringen. Die Übergangsfrist zur Bestellung eines betrieblichen
Datenschutzbeauftragten ist im Mai 2004 abgelaufen.
Sollte noch kein Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen
bestellt worden sein, kann dies bei einer Überprüfung mit einer Geldbuße bis
zu €250.000 geahndet werden.Wir bieten Ihnen ein umfangreiches
Paket für ein IT-Sicherheitskonzept an was unter anderem eine
Mitarbeiterschulung, gesetzlich erforderliche Formulare und
Sicherheitseinstellungen an Ihren IT-Systemen beinhaltet.
Fragen Sie einfach nach und wir machen
Ihnen ein individuelles Angebot. |